Information zu den technischen Anschlussbedingungen der Versorgungsunternehmen:

Ab Januar 2015 ist in vielen Versorgungsgebieten in der Region mit größeren Änderungen bei der Errichtung von Netzanschlussleitungen zu rechnen. Das gilt sowohl für den Neubaubereich als auch bei der Erneuerung von Netzanschlüssen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch DVGW-zertifizierte Ein- bzw. Mehrsparten-Hauseinführungssysteme zulässig. (DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches).

Warum neue Anforderungen

In Deutschland dienen Normen und andere Regelwerke dem Schutz der Hausbewohner und deren Sachgüter. DIN 18322 und die DVGW VP 601 geben zum Beispiel sehr genau vor, wie Hauseinführungen für Rohre und Kabel konstruiert und eingebaut werden müssen. Ziel dieser Regelwerke ist es, dass kein Gas bzw. Wasser durch mechanische, korrosive, thermische oder elektrische Einflüsse von außen in ein Gebäude eindringen oder innerhalb des Gebäudes austreten kann.

Das damit erreichbare Sicherheitsniveau sorgt z.B. dafür, dass

  • Kräfte, die auf die Hausanschlussleitungen einwirken, nicht auf die Inneninstallation übertragen werden (z.B. bei Baggerarbeiten).
  • Personen und Sachschäden vermieden werden, die infolge einer mangelhaften Abdichtung zur Wand oder Bodenplatte durch das Eindringen von Gas bzw. Wasser von außen in das Gebäude entstehen könnten.
  • sich die Brandsicherheit durch Bauteile mit einer hohen thermischen Belastbarkeit verbessert.

Neben der erhöhten Sicherheit bieten die zum Einbau zugelassenen Systeme weitere Vorteile:

  • kompakte und Platz sparende Installation der Hausanschlüsse und der zugehörigen Anschlusseinrichtungen.
  • schnelle, sichere und Zeit sparende Montage.

Mit Aufnahme in die Regelwerke gelten Hauseinführungssysteme als „Stand der Technik“. Hersteller und Handel haben die Systeme mit Vorgaben für Materialien, Konstruktionen, Vertriebswege usw. inzwischen zur Marktreife weiterentwickelt.

Ausführungsregeln

Die Herstellung der Durchführung sowie die Beistellung der DVGW-zertifizierten Ein- bzw. Mehrsparten-Hauseinführungen hat bauseits durch den Bauherrn bzw. durch eine von ihm beauftragte Fachfirma zu erfolgen. Als Bestandteil des Gebäudes verbleibt die Hauseinführung im Eigentum des Bauherrn und unterliegt seiner Unterhaltspflicht.

Zur Koordination der Bauleistungen setzt sich der Bauherr frühzeitig (vor Baubeginn) mit den für ihn zuständigen Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation, Kabelfernsehen) in Verbindung. Er erhält entsprechend seinen Erfordernissen eine Orientierungshilfe zur Bestellung und zur Positionierung der Hauseinführungen. Der Bauherr ist in der Wahl des Herstellers und des Produktes frei. Voraussetzung ist allerdings, dass das gewählte Produkt eine gültige Zulassung nach DVGW VP 601 B1 hat. Neben dem Angebot der Hersteller und des regionalen Fachhandels bieten auch die Versorgungsunternehmen die geeigneten Einbausysteme zum Verkauf an.

Wichtig und unbedingt zu beachten:
KG-Rohre sind ab dem 1. Januar 2015 zur Aufnahme der Netzanschlussleitungen unter der Bodenplatte oder zur Durchführung durch die Bodenplatte nicht mehr zulässig!!

Diese Hinweise gelten für Ein- und Mehrsparten-Hauseinführungssysteme bei unterkellerten und nicht unter-kellerten Gebäuden. Sie sind eine Ergänzung der Technischen Merkblätter der Versorgungsunternehmen Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH, NEW Netz GmbH, regionetz GmbH, Verbandswasserwerk Gangelt GmbH.

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