Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden.
Sie können uns bei weiteren Fragen gerne eine E-Mail schreiben.

Antragstellung Wasserhausanschluss

Nehmen Sie Kontakt mit Herrn Nießen (Tel. +49 2451 49008-15) oder Herrn Spehl (Tel. +49 2451 49008-14) auf. Sie erhalten umgehend Ihre Antragsformulare. Sie können auch das Antragsformular von unserer Homepage im Bereich Service herunterladen.

Dem Antrag auf Wasserversorgung ist ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500, eine Querschnittszeichnung und den Grundriss des Kellergeschosses mit gewünschter Leitungseinführung beizufügen. Falls kein Keller vorhanden ist, bitten wir um Übersendung des Grundrisses des Erdgeschosses mit gewünschter Leitungseinführung.

Nachdem die erforderlichen Angebotsunterlagen eingereicht worden sind, erhält der Kunde ein schriftliches Angebot für den Anschluss seines Bauvorhabens an das Verteilungsnetz. Die Verbandswasserwerk Gangelt GmbH teilt dem Kunden darin den Baukostenzuschuss und die Hausanschlusskosten getrennt errechnet mit. Der Kunde bestätigt der Verbandswasserwerk Gangelt GmbH auf der Rückseite Zweitschrift des Angebotes die Annahme des Angebotes durch seine Unterschrift.

Kosten für die Herstellung des Wasserhausanschlusses

Der Kunde zahlt der Verbandswasserwerk Gangelt GmbH bei Anschluss an das örtliche Leitungsnetz einen Zuschuss zu den Kosten der örtlichen Verteilungsanlagen. Der Baukostenzuschuss beträgt bei höchstens zweigeschossiger Bebauung des Grundstückes einschl. Mehrwertsteuer 27,82 € (netto 26,00 €) je lfd. Meter Frontlänge (=Grundstücksbreite). Bei drei und mehr Geschossen wird je Geschoss der Baukostenzuschuss um 25 % erhöht. Als Straßenfrontlänge werden mindestens 10 m berechnet. Angefangene Meter werden voll berechnet.

Die Länge der Hausanschlussleitung wird unabhängig von der Lage der Versorgungsleitung grundsätzlich ab Straßenmitte gemessen. Angefangene Meter werden voll berechnet. Die Kosten für Neuanschlüsse werden nach Pauschalbeträgen abgerechnet. Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses von der Straßenmitte bis zur Absperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler beträgt bis 15 Meter Anschlussleitung einschl. Mehrwertsteuer 1.765,50 € (netto 1.650,00 €). Für jeden weiteren Meter werden einschl. Mehrwertsteuer 10,70€ (netto 10,00€) berechnet.

Bei Herstellung des Anschlusses hat der Kunde die Möglichkeit, die auf seinem Grundstück anfallenden Erdarbeiten selbst auszuführen. Werden die Erdarbeiten auf dem privaten Grundstück von der Verbandswasserwerk Gangelt GmbH ausgeführt, so werden hierfür pro lfd. Meter einschl. Mehrwertsteuer 51,36 € (netto 48,00 €) in Rechnung gestellt.

Ermittlung der voraussichtlichen Hausanschlusskosten

BezeichnungEinheitNetto Betrag in EuroBetrag inkl. 7% MwSt.
Rohrnetzkostenbeitrag nach der Frontlänge
(bei mehr als 2 Geschossen erhöht sich der Betrag um 25 %)
Meter26,00 €27,82 €
Pauschale Hausanschlusskosten bis 15 MeterAnschlussleitung ab StraßenmitteSt.1.650,00 €1765,50 €
Hausanschlusskosten über 15 Meter Anschlussleitung ab StraßenmitteMeter10,00 €10,70€
Erdarbeiten auf dem privatem GrundstückMeter48,00 € 51,36€

Bei gemeinsamer Herstellung des Wasseranschlusses mit anderen Versorgungsunternehmen wird dem Anschlussnehmer folgender Betrag vergütet:

  • Verlegung Wasser und Strom einschließlich MwSt € 42,80 (netto ohne MwSt € 40,00)
  • Verlegung Wasser und Telefon einschließlich MwSt € 42,80 (netto ohne MwSt € 40,00)
  • Verlegung Wasser und Gas einschließlich MwSt € 42,80 (netto ohne MwSt € 40,00)
  • Verlegung Wasser, Gas, Strom und Telefon einschließlich MwSt € 128,40,00 (netto ohne MwSt € 120,00)

Evtl. Erstattungen aufgrund gemeinsamer Herstellung des Wasseranschlusses mit dem Gas- bzw. Stromanschluss werden bei der Endabrechnung des Anschlusses berücksichtigt. Voraussetzung hierfür ist, das die Verbandswasserwerk Gangelt GmbH zumindest die Tiefbauarbeiten im öffentlichen Bereich hergestellt hat. Bei einem Durchmesser des Hausanschlusses größer als zwei Zoll werden die Kosten des Neuanschlusses nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.

Antrag auf Inbetriebsetzung einer Wasseranlage

Der dem Angebot beigefügte Antrag auf Inbetriebsetzung einer Wasseranlage ist von einem Vertragsinstallateur nach Fertigstellung der Hausinstallation zu unterzeichnen und an das Verbandswasserwerk zurück zu senden. Nunmehr wird beim Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung mit Herrn Heinz-Leo Derichs (Tel. +49 2451 49008-27) der Bauwasserzähler gegen den endgültigen Wasserzähler ausgewechselt.

Fälligkeiten

Nachdem die Arbeiten der Verbandswasserwerk Gangelt GmbH abgeschlossen sind, erhält der Kunde schnellstmöglich die Rechnung über den Wasserhausanschluss. Dies erfolgt in der Regel nach dem Einbau des endgültigen Wasserzählers.

Die Hausanschlusskosten sind spätestens vor Fertigstellung des Hausanschlusses fällig.

Der Baukostenzuschuss wird zwei Wochen nach Annahme des Angebotes fällig.

Technische Detailfragen zum Wasseranschluss

Vor Verlegung des Wasseranschlusses sind technische Detailfragen wie. z.B. Verlauf des Wasseranschlusses, Wasserdruck, Messstelle, Lage und Größe des Mauerdurchbruches sowie Erdarbeiten auf dem privaten Grundstück mit unseren Rohrnetzmeistern Alexander Nießen, +49 2451 49008-15 abzustimmen.

Terminabsprachen

Termine für die Verlegung des Wasseranschlusses sind mit Herrn Alexander Nießen, Tel. +49 2451 49008-15 oder Herrn Heinz-Leo Derichs, Tel. +49 2451 49008-27 zu vereinbaren.

Der Wasseranschluss sollte nach Möglichkeit frühestens nach Fertigstellung des Kellergeschosses hergestellt werden bzw. nach Fertigstellung des Anschlussraumes.

Bei der Terminplanung des Wasseranschlusses sollte der Kunde eine durchschnittliche Wartezeit von ca. 2 Wochen berücksichtigen.

Sofern der Kunde bei der Verbandswasserwerk Gangelt GmbH einen Termin zur Verlegung des Wasseranschlusses vereinbart hat und die Verbandswasserwerk Gangelt GmbH die Tiefbauarbeiten für die Versorgungsträger herstellt, koordiniert das Verbandswasserwerk die terminlichen Absprachen mit der NEW Netz GmbH (Strom), der Regionetz GmbH (Gas) sowie der Telekom AG (Telefon). Der Kunde hat lediglich dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Anträge bei den vorgenannten Versorgungsunternehmen gestellt sind. Die weitere Abwicklung liegt in der Verantwortung der Verbandswasserwerk Gangelt GmbH.

Ausgabe von Standrohren

Standrohre mit eingebauten Wasserzählern für eine Wasserentnahme aus vorhandenen Hydranten werden für die vorübergehende Wasserversorgung für Bauzwecke sowie für die Füllung von Teichen und Schwimmbädern und für Bewässerungszwecke an unsere Kunden ausgegeben.

Das Standrohr erhält der Kunde im Betriebsgebäude in Geilenkirchen-Niederheid, von-Siemens-Str. 4 (Nähe Recyclinghof)

Bei der Terminplanung des Wasseranschlusses sollte der Kunde eine durchschnittliche Wartezeit von ca. 2 Wochen berücksichtigen.

Montags bis donnerstags von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 07.30 bis 12.00 Uhr.

Für die Inanspruchnahme eines Standrohres mit einem Wasserzähler Qn 2,5 zur Entnahme von Wasser aus Hydranten wird eine Miete für jeden angebrochenen Tag in Höhe von einschl. Mehrwertsteuer 1,34 € (netto 1,25 €) erhoben. Der Arbeitspreis wird nach dem ermittelten Verbrauch berechnet.

Für die Inanspruchnahme eines Standrohres mit einem Wasserzähler > Qn 2,5 wird eine Miete für jeden angebrochenen Tag in Höhe von einschl. Mehrwertsteuer 2,68 € (netto 2,50 €) erhoben. Der Arbeitspreis wird nach dem ermittelten Verbrauch berechnet.

Die Bearbeitungsgebühr pro Standrohrentleihung einschl. Mehrwertsteuer beträgt 26,75 € (netto 25,00 €)

Der Kunde hat eine Sicherheitsleistung in Höhe von einschl. Mehrwertsteuer 100,00 € (netto 93,46 €) je Standrohr zu hinterlegen. Die Sicherheitsleistung wird bei der Abrechnung des Standrohres verrechnet.

Der Kunde hat eine Sicherheitsleistung in Höhe von einschl. Mehrwertsteuer 400,00 € (netto 373,83 €) je Standrohr > Qn 2,5 zu hinterlegen. Die Sicherheitsleistung wird bei der Abrechnung des Standrohres verrechnet.

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